ACSpro
Rechtliches
Der registrierte Lizenznehmer darf eigene Programme, die mit dem
Softwarepaket ACSpro erstellt wurden, ohne Einschränkung
oder Verpflichtung zu zusätzlichen Lizenzgebühren verwenden,
weitergeben oder verkaufen, solange diese Programme einen
Copyright-Vermerk des Lizenznehmers enthalten. Erwünscht, aber
nicht zwingend, ist der Hinweis auf das Softwarepaket ACSpro.
Wird ACSpro als unregistrierte Shareware innerhalb der
Testphase eingesetzt, dürfen die damit erstellten Programme nur
für den privaten Bereich genutzt werden und in keiner Form
öffentlich verfügbar gemacht werden!
Die Beispielprogramme des ACSpro-Paketes demonstrieren
verschiedene Eigenschaften von ACSpro. Sie dienen
ausschließlich zu Lehrzwecken. Sie dürfen diese
Beispielprogramme editieren oder für den eigenen Gebrauch
modifizieren. Sie dürfen diese Programme jedoch nicht als Ganzes
oder in Teilen in compilierter Form oder als Quelltext weitergeben
oder verkaufen. Sie dürfen die Routinen aus den
Beispielprogrammen in eigenen Anwenderprogrammen verwenden, solange
die resultierenden Programme nicht einem Beispielprogramm oder einem
Teil eines Beispielprogrammes in Erscheinung oder Funktion gleichen.
Copyright © Martin Elsässer (E-Mailadressen)
Letzte Aktualisierung am 25. März 2008
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