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 ACSpro
 Rechtliches

Copyright der ACSpro-Applikationen

Der registrierte Lizenznehmer darf eigene Programme, die mit dem Softwarepaket ACSpro erstellt wurden, ohne Einschränkung oder Verpflichtung zu zusätzlichen Lizenzgebühren verwenden, weitergeben oder verkaufen, solange diese Programme einen Copyright-Vermerk des Lizenznehmers enthalten. Erwünscht, aber nicht zwingend, ist der Hinweis auf das Softwarepaket ACSpro.

Wird ACSpro als unregistrierte Shareware innerhalb der Testphase eingesetzt, dürfen die damit erstellten Programme nur für den privaten Bereich genutzt werden und in keiner Form öffentlich verfügbar gemacht werden!

Die Beispielprogramme des ACSpro-Paketes demonstrieren verschiedene Eigenschaften von ACSpro. Sie dienen ausschließlich zu Lehrzwecken. Sie dürfen diese Beispielprogramme editieren oder für den eigenen Gebrauch modifizieren. Sie dürfen diese Programme jedoch nicht als Ganzes oder in Teilen in compilierter Form oder als Quelltext weitergeben oder verkaufen. Sie dürfen die Routinen aus den Beispielprogrammen in eigenen Anwenderprogrammen verwenden, solange die resultierenden Programme nicht einem Beispielprogramm oder einem Teil eines Beispielprogrammes in Erscheinung oder Funktion gleichen.


Copyright © Martin Elsässer (E-Mailadressen)
Letzte Aktualisierung am 25. März 2008

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